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   BVerwG, 23.10.1970 - VII P 8.70   

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https://dejure.org/1970,1071
BVerwG, 23.10.1970 - VII P 8.70 (https://dejure.org/1970,1071)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1970 - VII P 8.70 (https://dejure.org/1970,1071)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1970 - VII P 8.70 (https://dejure.org/1970,1071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1971, 122
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.05.1966 - VII P 5.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 8.70
    Da die Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes und auch das Personalvertretungsgesetz selbst keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde kennen, sind diese Fragen sowie die weiteren Ausführungen der Antragstellerin über die grundsätzliche Bedeutung der Sache für das Rechtsbeschwerdeverfahren unerheblich, Auch die von der Antragstellerin gerügte Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 13. Mai 1966 - BVerwG VII P 5.65 -(Buchholz 238.3 § 21 PersVG Nr. 2) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 2.69
    Auszug aus BVerwG, 23.10.1970 - VII P 8.70
    Die Antragstellerin macht geltend, der angefochtene Beschluß weiche von der Entscheidung des Senats vom 7. November 1969 - BVerwG VII P 2.69 - (BVerwGE 34, 177 = ZBR 1970, 97 = PV 1970, 155) ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2007 - PL 15 S 940/05

    Gewerkschaftsabkürzung zur Kennzeichnung eines Wahlvorschlags wahlberechtigter

    Das werde auch durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.10.1970 - VII P 8.70 - bestätigt.

    Danach soll, wie sich auch dem nachfolgenden Satz 2 der Vorschrift entnehmen lässt, sichergestellt werden, dass das aktive und passive Wahlrecht frei und unbeeinflusst ausgeübt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.11.1969, BVerwGE 34, 177, und Beschluss vom 23.10.1970, ZBR 1971, 122; OVG Brandenburg, Beschluss vom 04.02.1999 - 6 A 194/98 . PVL - , Juris).

    Die Verwendung von Gewerkschaftsbezeichnungen zur Kennzeichnung von Wahlvorschlägen wahlberechtigter Beschäftigter ist freilich unschädlich, wenn nach Lage der Dinge eine Irreführung der Wähler ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.10.1970, a.a.O.).

    Dabei ist wesentlich darauf abzustellen, ob für den gewerkschaftlich interessierten Wähler eine Verwechslungsgefahr besteht; der gewerkschaftlich uninteressierte Bedienstete wird durch die Bezeichnung im Kennwort ohnehin nicht irregeführt, da er derjenigen Vorschlagsliste seine Stimme geben dürfte, auf der sich die von ihm bevorzugten Kandidaten befinden (BVerwG, Beschluss vom 13.05.1966, ZBR 1966, 227 = PersV 1966, 132; Beschluss vom 23.10.1970, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 7 P 20.00544

    Anfechtung einer Wahl zum örtlichen Personalrat eines Hauptzollamtes

    Es kommt hingegen nicht darauf, ob eine Täuschung beabsichtigt ist (BVerwG, B.v. 23.7.1970 - VII P 8.70 - PersV 1971, 143 f.; dort auch zitiert BVerwG, B.v. 14.6.1959 - VII P 13.58; Altvater, BPersVWO § 8 Rn. 21; Fischer/Goeres, BPersVWO, § 8 Rn. 20).

    Für die Irreführung im Zusammenhang mit einem Gewerkschaftsvorschlag kommt es nach Rechtsprechung im Übrigen auf die Sicht eines gewerkschaftlich Interessierten an (BVerwG, B.v. 13.5.1966 - VII P 5.66 - PersV 1966, 132 f., B.v. 23.10.1970 - VII P 8.79 - PersV 1971, 143 f.).

    Im konkret zu entscheidenden Fall kann auch aufgrund der E-Mail-Nachricht vom 18. März 2020, die der Antragsteller zu 1. rechtzeitig vor der Wahl an alle Mitarbeiter der Dienststelle versandt hat, als ausreichend sicher davon ausgegangen werden, dass alle gewerkschaftlich interessierten Wahlberechtigten über die Gegebenheiten informiert waren (zum Ausschluss der Verwechslungsgefahr bei ausreichender Information auch VGH Baden-Württemberg, B.v. 12.4.2007 - PL 15 S 940/05 - juris Rn. 23, BVerwG, B.v. 23.10.1970, VII P 8.79 - PersV 1971, 143 f.).

  • VGH Hessen, 24.02.2005 - 22 TL 2583/04

    Personalratswahl; Verbot des Mehrfachwahlvorschlags; irreführendes Kennwort

    Es ist allgemein anerkannt, dass eine sittenwidrige Wahlbeeinflussung auch in der Verwendung eines Kennwortes im Wahlvorschlag liegen kann, durch das eine Verwechslungsgefahr herbeigeführt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1966 - VII P 5.65 - PersV 1966, 132 f., Beschluss vom 23. Oktober 1970 - BVerwG VII P 8.70 - ZBR 1971, 122 f., ähnlich auch Beschluss vom 7. November 1969 - BVerwG VII P 2.69 - BVerwGE 34, 177 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Juni 1961 - Nummer 10 X 60 - BayVBl. 1961, 316; OVG Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 1999 - 6 A 194/98.PVL - juris; VG Potsdam, Beschluss vom 26. August 1998 - 16 K 2312/98.PVL - PersV 1999, 231 ff. = ZfPR 2000, 13 ff. = juris; Breunig, in: von Roetteken/Rothländer, HBR, Hessisches Bedienstetenrecht, Stand: 143. Ergänzungslieferung, Januar 2005, Rdnr. 28 zu § 22 HPVG; Schleicher, in: Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, Bayerisches Personalvertretungsgesetz, Kommentar, 97. Ergänzungslieferung, Stand: 1. November 2004, Rdnrn. 10 und 12 zu Art. 24; Ilbertz, Die Aufstellung und Behandlung von Wahlvorschlägen, ZfPR 2004, 23 ff., 25 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 62 PV 16.13

    Wahlanfechtung; Wahlvorschlag; Gewerkschaftsvorschlag; Vorschlag von

    Mit dem vorgesehenen Kennwort darf nach § 24 Abs. 1 Satz 1 BPersVG niemand die Wahl in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise beeinflussen, was bei einer Irreführung der Wähler angenommen werden kann (so zu einer entsprechenden Landesvorschrift BVerwG, ZBR 1966, 227; BVerwGE 34, 177 [178]; BVerwG, PersV 1971, 143 [143]; OVG Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 1999 - 6 A 194/98.PVL - juris Rn. 26 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. April 2007 - PL 15 S 940/05 - juris Rn. 22).
  • OVG Brandenburg, 04.02.1999 - 6 A 194/98

    Rechtmäßigkeit einer durchgeführten Wahl zum örtlichen Personalrat ; Gültigkeit

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  • VG Stuttgart, 26.09.2005 - PL 21 K 8/05

    Personalratswahl; Wahlvorschlag; irreführendes Kennwort; Wählerbeeinflussung

    Eine Irreführung der Wähler muss jedoch ausgeschlossen sein (siehe BVerwG, Beschl. vom 23.10.1970 - VII P 8.70 -, ZBR 1971, 122; Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler, BPersVG, §§ 8, 9 WO Rn. 21).
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